FANTASTISCHES GRUNDSTÜCK 2 MINUTEN VOM ZENTRUM VON CALDES DE MALAVELLA AM SCHWANENSEE. EINE WICHTIGE PREISREDUZIERUNG. RUFEN SIE JETZT AN UND VEREINBAREN SIE EINEN BESICHTIGUNGSTERMIN. Regulierung der Teilzone für freistehende Einfamilienhäuser, Intensität 11 (Schlüssel 6c) 1. Die Regulierungsparameter dieser Teilzone lauten: - Mindestgrundstücksgröße: 800 m2 - Netto-Bebauungsdichte: 0,60 m2 Dach/m2 Boden - Maximalbelegung des Grundstücks: 35 % - Mindestfassade des Grundstücks: 20 m - Maximale Gebäudehöhe: 7 m. Entspricht Erdgeschoss und erstes Stockwerk. 2. Der Abstand zu den äußeren Grenzen des Grundstücks von Haupt- und Nebengebäuden betrug mindestens 3 m. 3. Im Allgemeinen zeichnet der Bebauungsplan der Serie 3.6 "Detailierte städtische Landnutzung" im Maßstab 1:1000 die bestehende Parzellierung aus, die als verbindlich angesehen wird. Es kann nur unterteilt werden, wenn das Grundstück eine Fläche hat, die mindestens doppelt so groß ist wie die für jede Teilzone festgelegte Mindestfläche. Die bestehende Parzellierung kann durch die Einreichung eines Parzellierungsprojekts geändert werden, in dem angegeben wird, welche Grundstücke gruppiert werden sollen, um sie dann in mehrere verschiedene aufzuteilen, von denen jede die Parameter der Teilzone erfüllen muss. 4. Es dürfen auch maximal zwei Wohneinheiten aneinander gebaut werden, sofern das Grundstück, auf dem sie errichtet werden, eine Fläche hat, die mindestens doppelt so groß ist wie die festgelegte Mindestfläche, und die Fassade mindestens anderthalb Mal so lang ist wie die festgelegte Mindestlänge.