Einzimmerwohnung guter Zustand, San Agustín-Bahía Feliz, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.150/Monat
1 Zimmer
50 m²
2 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 04.08.2024
Beschreibung
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Referenz: APA_171
1 Schlafzimmer
Willkommen in Ihrem perfekten Winterdomizil! Diese charmante Doppelhaushälfte/Chalet ist für die Wintervermietung verfügbar und bietet einen komfortablen und sorgenfreien Aufenthalt für 6 Monate. Mit 1 gemütlichen Schlafzimmer und einem modernen Badezimmer mit begehbarer Dusche. Das Wohnzimmer mit Schlafsofa und Fernseher ist ideal, um sich nach einem Tag am Strand oder bei der Erkundung der Gegend zu entspannen.
Das Haus ist komplett möbliert und ausgestattet, so dass es Ihnen an nichts fehlen wird.
Das Schmuckstück des Hauses ist die große Terrasse mit Solarium, Tischen im Freien und direktem Zugang zu den Gemeinschaftsbereichen sowie die Nähe zum Strand. Die Anlage bietet ein breites Angebot an Dienstleistungen, die Ihren Aufenthalt noch angenehmer machen: 6 Swimmingpools (3 davon für Kinder), Minigolf und Tennisplätze. Darüber hinaus gibt es einen kostenlosen Parkplatz, der den Zugang und die Mobilität erleichtert. Und wenn Sie den Strand mögen, werden Sie sich freuen, dass er nur 5 Minuten zu Fuß entfernt ist.
Alle Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Bitte beachten Sie, dass in der Wohnung keine Veranstaltungen oder Haustiere erlaubt sind, um eine friedliche und respektvolle Umgebung für alle Bewohner zu gewährleisten.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, in dieser wunderbaren Doppelhaushälfte während der Wintersaison zu wohnen, kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren!
Um die Immobilie zu reservieren, ist die erste Zahlung einer Monatskaution (die nach der Übergabe des Hauses an den Eigentümer in gesetzlicher Hinsicht zurückzuerstatten ist, sofern der Zustand des Hauses derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind.
Die veröffentlichten Informationen der Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen auftreten.
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und ab dem Tag nach seiner Aufnahme in die BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnraum 'Immobilienverwaltungskosten und Formalisierung des Vertrags geht zu Lasten des Vermieters.' Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge über andere Nutzungen als Wohnungen, wie z. B. Räumlichkeiten usw. Insbesondere gilt sie nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Vermittlungsgebühren. #ref:APA_171