Einfamilienvilla 1 Zimmer, neu, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.400/Monat
1 Zimmer
49 m²
2 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 26.04.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_173
Brandneuer Bungalow
Kasaalmar präsentiert zur Miete Bungalow dekoriert mit Liebe zum Detail, das Anwesen befindet sich an der Ecke, nagelneu, voll ausgestattet und renoviert mit 1 Schlafzimmer mit Bad und WC im Erdgeschoss, ideal für Besucher, voll ausgestattete Küche mit Geschirrspüler, Terrasse mit Chill-out-Bereich und Gartentische mit Außendusche, Wenn Sie bei Ihrem nächsten Urlaub auf den Kanarischen Inseln Komfort und Bequemlichkeit suchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren
Kosten Alle Wasser-, Strom- und Internetkosten sind in der Miete enthalten
Einschränkungen Jede Art von Veranstaltung ist untersagt Haustiere sind nicht erlaubt.
Verfügbarkeit. Der angegebene Preis gilt für 6 Monate, überprüfen Sie den Preis und die Verfügbarkeit für weniger Monate
Agentin Eka Colaiocco + (---)
Um die Immobilie zu reservieren, ist die erste Zahlung einer Monatskaution (die nach der Übergabe des Hauses an den Eigentümer in gesetzlicher Hinsicht zurückzuerstatten ist, sofern der Zustand des Hauses derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind.
Die veröffentlichten Informationen der Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen auftreten.
Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und ab dem Tag nach seiner Aufnahme in die BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnraum 'Immobilienverwaltungskosten und Formalisierung des Vertrags geht zu Lasten des Vermieters.' Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge über andere Nutzungen als Wohnungen, wie z. B. Räumlichkeiten usw. Insbesondere gilt sie nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Vermittlungsgebühren. #ref:BUN_173