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Referenz: PAR_120
Baugrundstück in Coves Noves mit Meerblick
Zusammenfassung der städtebaulichen Informationen:
Der Teilplan von Cuevas Nuevas II für die Anpassung an das PTI, der vom Inselrat von Menorca am 26. September 2005 endgültig genehmigt wurde, sieht für die ISOLIERTE PLANUNGSZONE die folgenden Bauvorschriften vor:
Isolierte Entwicklungszone:
Nutzung: Wohnen und Tourismus in isolierter Einfamilienhaus-Typologie. Unter isoliertem Einfamilienhaus versteht man die Typologie, bei der das Grundstück für den Bau eines einzigen Hauses mit Trennung aller Fassaden von den seitlichen Grenzen bestimmt ist. Als freistehendes Einfamilienhaus gilt jedoch auch eine Wohnanlage, die selbst auf einem einzigen Grundstück ausreichender Größe den Bau mehrerer freistehender Einfamilienhäuser vorsieht, sofern die Gesamtfläche des Grundstücks und die Anzahl der geplanten Wohnungen der Standardnutzungsdichte der Zone entsprechen und die Gebäude alle für diese Zone geltenden Vorschriften erfüllen.
Bebaubarkeit: Netto bebaubare Fläche auf dem Grundstück von 0,35 m2st/m2. Maximale Gebäudehöhe: Erdgeschoss + 1, entsprechend 7 m. Mindestgrundstück: Die Mindestgrundstücksfläche beträgt 600 m2, außer für Grundstücke, die vor der Genehmigung der PTI abgetrennt wurden und diese Fläche nicht erreichen. Mindestfrontlänge: 15 Meter Maximale Belegung: PB: 30%; PP: 15%. Abstände: Zu Straßen: 5 m; zu anderen Schwellen: 3 m; zwischen Gebäuden: 3 m. #ref:PAR_120