Einfamilienvilla 1 Zimmer, neu, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.400/Monat
1 Zimmer
45 m²
1 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 07.05.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_179
Neu renovierter Bungalow
Voll ausgestatteter, neu renovierter Bungalow mit großer Terrasse in Campo Internacional mit 1 Schlafzimmer Verfügbar für die Wintersaison Es verfügt über ein Wohnzimmer mit einem Schlafsofa für 2 Personen und Klimaanlage & Smart-TV Esszimmer Küche mit Geschirrspüler und Waschmaschine Badezimmer mit Dusche und Waschmaschine. Zimmer 2 Betten, die mit TV und Ventilator zusammengefügt werden können Überdachte Veranda Auf der Terrasse ca. 45 m.
Außenterrasse mit Dusche mit Grillplatz, Chillout-Bereich und Solarium.
Es gibt 2 Gemeinschaftspools, einen großen und einen kleinen, in der Nähe der Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel, wo den ganzen Tag Busse fahren, die Sie vom Komplex aus bringen, um die ganze Insel zu erkunden, und zu Fuß haben Sie Zugang zu Spaziergängen und Spaziergängen in der Gegend von Maspalomas, die zum Strand führen. Ideal zum Trainieren oder einfach zum Entspannen.
Maximale Kapazität 2 Personen Ja Haustiere erlaubt Wasser-, Strom- und Internetkosten sind im Preis inbegriffen Nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. (Von der Straße zum Bungalow können Sie mit einem Rollstuhl dorthin gelangen, aber nur wenn Sie das Haus betreten, haben Sie bereits 3 Stufen im Inneren, wenn Sie sich in einem Rollstuhl bewegen können)
Verfügbarkeit und Preis für weniger als 3 Monate prüfen
Die veröffentlichten Informationen der Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen, und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen auftreten.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai 2023 über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das Staatsanzeiger am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnraum 'die Kosten der Immobilienverwaltung und der der Formalisierung des Vertrags liegt in der Verantwortung des Vermieters.' Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über eine andere Nutzung als die von Wohnungen wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. #ref:BUN_179