Einzimmerwohnung guter Zustand, Playa del Inglés, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 850/Monat
1 Zimmer
40 m²
1 Badezimmer
Aufzug
Notiz
hinzufügen
Anzeige aktualisiert am: 26.04.2024
Beschreibung
This description has been translated automatically by Google Translate and may not be accurate
Referenz: APA_220
Wohnung 1 Schlafzimmer
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, in dieser charmanten Wohnung zur saisonalen Miete zu wohnen! Diese 45 m² große Immobilie befindet sich im sechsten Stock eines Gebäudes mit Aufzug und bietet Ihnen alles, was Sie für einen komfortablen und gemütlichen Aufenthalt benötigen.
Mit einem Schlafzimmer und einem Badezimmer verfügt diese Wohnung über alle Annehmlichkeiten, die Sie benötigen. Außerdem ist es komplett ausgestattet und möbliert, sodass Sie sich um nichts anderes kümmern müssen, als sich einzuleben und zu genießen. Sie können auch die Gemeinschaftspools und den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität in der Gemeinde nutzen.
Der kostenlose Parkplatz in der Umgebung macht es Ihnen leicht, zu parken, und Sie können einen Balkon zum Entspannen genießen. Darüber hinaus verfügt es über Einbauschränke für mehr Stauraum.
Bitte beachten Sie, dass Wasser-, Strom- und Internetkosten nicht in der Miete enthalten sind und eine nachweisbare Zahlungsfähigkeit erforderlich ist. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Wir freuen uns darauf, Sie mit offenen Armen in Ihrem neuen Zuhause begrüßen zu dürfen!
Die veröffentlichten Informationen der Immobilie sind als Richtlinie zu betrachten, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen, und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen auftreten.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai 2023 über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai 2023 vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das Staatsanzeiger am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnraum 'die Kosten der Immobilienverwaltung und der der Formalisierung des Vertrags liegt in der Verantwortung des Vermieters.' Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über eine andere Nutzung als die einer Wohnung wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine Monatsvermittlungsgebühr. #ref:APA_220