Einzimmerwohnung guter Zustand, Playa del Inglés, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.000/Monat
1 Zimmer
60 m²
1 Badezimmer
Etage 1
Aufzug
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Anzeige aktualisiert am: 24.05.2024
Beschreibung
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Referenz: APA_231
Apartment mit 1 Schlafzimmer
Erstaunliche Gelegenheit! Verfügbar , Diese charmante 1-Zimmer-Wohnung befindet sich in Playa del Inglés und wird bis Oktober verfügbar sein. Mit einem geräumigen Wohnzimmer-Küche, Esszimmer, Bad und einem gemütlichen Balkon, ist diese Eigenschaft perfekt für diejenigen, die Komfort und Ruhe suchen. Außerdem ist die Wohnung komplett ausgestattet und möbliert, so dass sie vom ersten Tag an genutzt werden kann.
Der Komplex verfügt über einen fantastischen Gemeinschaftspool, ideal für eine Abkühlung an heißen Tagen. Es gibt auch einen Parkplatz für Ihre Bequemlichkeit. Darüber hinaus sind die Kosten für Wasser und Strom in der Miete enthalten, was eine große Ersparnis bedeutet.
Bitte beachten Sie, dass es Einschränkungen für Veranstaltungen gibt und Haustiere nicht erlaubt sind. Die Wohnung befindet sich im 3. Stock mit Aufzug.
Verpassen Sie nicht diese einmalige Gelegenheit, in Playa del Inglés zu wohnen! Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen und um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen über die Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Irrtümern und unfreiwilligen Änderungen, und es kann zu Ungenauigkeiten bei den Fotos und Messungen kommen.
Rechtlicher Hinweis die Informationen der Immobilie veröffentlicht werden sollte als indikativ betrachtet werden, ist es vorbehaltlich möglicher Fehler und unfreiwillige Änderungen und es kann Ungenauigkeiten in den Fotos und Messungen sein.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und am Tag nach seiner Aufnahme in das Gesetzbuch, dem 26. Mai 2023, in Kraft tritt, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass bei Mietverträgen über Wohnraum 'die Kosten für die Verwaltung der Immobilie und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter zu tragen sind'. Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die nicht der Nutzung als Wohnung dienen, wie z. B. Geschäftsräume usw., und insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter die Vermittlungsgebühr für einen Monat.
Rechtlicher Hinweis Die veröffentlichten Informationen über die Immobilie sind als Richtwerte zu betrachten, sie unterliegen möglichen Irrtümern und unfreiwilligen Änderungen, und es kann zu Ungenauigkeiten bei den Fotos und Messungen kommen. #ref:APA_231