Einzimmerwohnung guter Zustand, Playa del Inglés, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.000/Monat
1 Zimmer
50 m²
1 Badezimmer
Aufzug
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Anzeige aktualisiert am: 04.08.2024
Beschreibung
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Referenz: APA_287
Apartment mit 1 Schlafzimmer Playa del Ingles
Willkommen in der perfekten Wohnung für Ihren Urlaub in Playa del Inglés! Diese gemütliche Wohnung bietet alles, was du brauchst, um das Beste aus deinen freien Tagen zu machen. Verfügbarkeit prüfen!
Diese Wohnung ist aufgeteilt in ein helles Wohnzimmer, eine ausgestattete Küche, ein Schlafzimmer mit Einbauschränken und ein Badezimmer mit Dusche. Es hat auch einen Balkon mit Blick auf den Pool, so dass Sie sich entspannen und das Wetter der Insel genießen können.
In der Gemeinschaft können Sie einen erfrischenden Gemeinschaftspool und einen im Preis inbegriffenen Garagenplatz für mehr Komfort genießen.
Diese Wohnung ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet und verfügt über einen Aufzug. Die Immobilie ist in gebrauchtem/gutem Zustand.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, einen unvergesslichen Urlaub in dieser wunderschönen Wohnung in Playa del Inglés zu genießen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und buchen Sie jetzt!
Eine nachweisbare Zahlungsfähigkeit ist erforderlich, die Zahlung einer Monatskaution, des laufenden Monats und eines Monats Immobiliengebühren sind erforderlich.
Rechtlicher Hinweis Die veröffentlichten Informationen der Immobilie müssen als Richtlinie betrachtet werden, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen enthalten.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai 2023 über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das Staatsanzeiger am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass bei Mietverträgen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die der Formalisierung des Vertrags liegt in der Verantwortung des Leasinggebers'
Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge zur anderen Nutzung als der von Wohnungen wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine monatliche Maklergebühr. #ref:APA_287