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Referenz: PRO072
Verkauf von Solar in Denia - Costa Blanca - Spanien Verkauf von Solaranlagen in Denia (Costa Blanca - Spanien) im Km3 von Las Marinas Große Chance! VERKAUF VON LAND IN DEN MARINAS DER KM 3. HOTEL LOS ANGELES BEREICH MIT GRUNDSTÜCK VON 16.715 m2. Magnificent Solar Ideal für Villa in Denia, nahe dem Strand und Hotel Los Angeles, ideal für eine sehr große Villa, ein spektakulärer Ort zum Leben, umgeben von Bäumen und einen Schritt entfernt von Denia. Wir können alles für Sie vorbereiten: Verkauf von Land, Projekt mit Architekt, Bau, etc ... wenn Sie eine Villa in einer der besten Gegenden von Denia haben möchten, ist Ihre Chance, lassen Sie es nicht entkommen, heute ist der Tag, an dem Sie sich für Ihre wahre entschieden haben Zuhause Artikel 196. Vorschriften für die unmittelbare Anwendung auf Gebäude und Gebäude in nicht bebaubarem Land. 1. Die in den nicht bebaubaren Flächen gelegenen Gebäude müssen ihrer isolierten Beschaffenheit entsprechen und für die Nutzung, Nutzung und Nutzung, mit der sie verbunden sind, in Einklang mit den für die jeweilige Planung geltenden Vorschriften in Einklang mit der ländlichen Umwelt und ihrer natürlichen Umgebung stehen integrieren Sie die neuen Konstruktionen in die traditionellen Typologien der Region oder mehr an ihren Charakter angepasst. 2. Solange es keinen Plan gibt, der es autorisiert, kann es nicht mit einer Höhe gebaut werden, die größer als zwei Stockwerke ist, gemessen an jedem Punkt des natürlichen Geländes, unbeschadet der anderen anwendbaren Beschränkungen. 3. Bauwerke dürfen nicht in der Nähe von Straßen, Viehwegen oder anderem öffentlichen Eigentum errichtet werden, sondern in Übereinstimmung mit den spezifisch anwendbaren Rechtsvorschriften. 4. Alle Gebäude und Tätigkeiten, die auf unbebauten Grundstücken genehmigt sind, werden an die genehmigte Verordnung und die Vorschriften zur Verhütung der Waldbrandgefahr angepasst und verfügen über angemessene Reinigungssysteme für die von ihnen erzeugten Ableitungen und Abfälle. Artikel 197. Benennung von Verwendungen und Verwendungen in nicht entwickelbaren Flächen. Die Zoneneinteilung von unbebauten Flächen kann je nach ihren Merkmalen und ausnahmsweise folgende Nutzungen und Nutzungen umfassen: b) Isolierte und Familienwohnungen, die folgende Anforderungen erfüllen: 1. Ausnahmsweise ist es erlaubt, ununterbrochene Umfangspakete zu errichten, die sowohl in der Form als auch in der Fläche das gemäß der Planung erforderliche Minimum abdecken, das in keinem Fall weniger als ein Hektar pro Haus beträgt. (10.000 m2 pro Haus) 2.º Die vom Gebäude belegte Fläche darf niemals zwei Prozent der Fläche des ländlichen Grundstücks überschreiten; der Rest wird und bleibt mit seinen eigenen natürlichen Eigenschaften oder in der Kultivierung. Der Plan kann jedoch ergänzende Dienstleistungen des Familienheims ohne Fabrikarbeiten auf dem natürlichen Hang ermöglichen, dessen Oberfläche nicht mehr als zwei Prozent der Oberfläche des ländlichen Grundstücks, in dem er hergestellt wird, beträgt. 3. Das Gebäude wird außerhalb der natürlichen Abflusswege liegen und die Masse der vorhandenen Bäume und die Topographie des Landes respektiert werden. 4. Eine angemessene Vorhersage der Trinkwasserversorgung, eine angemessene Bewirtschaftung der Abfälle und eine angemessene Behandlung der Abwässer, die eine Bodenverunreinigung verhindern, sind erforderlich. Die Kosten dieser Infrastrukturen oder Einrichtungen werden vom Eigentümer getragen. 5. Der Bau wird keinen Bevölkerungskern bilden, wie er in der Stadtplanung festgelegt ist, da die Gruppierungen von Häusern auf demselben Grundstück verboten sind, ebenso wie diejenigen, die Merkmale des kollektiven Wohnens haben.