Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.350/Monat
1 Zimmer
35 m²
1 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 07.11.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_314
Bungalow mit 1 Schlafzimmer
Entdecken Sie Ihre Oase in Maspalomas! Verfügbar für einen Aufenthalt für die Wintersaison, befindet es sich in einer ruhigen Umgebung, es ist in gutem Zustand, bereit für Sie, es zu Ihrem vorübergehenden Zuhause zu machen, es ist mit Klimaanlage und Smart-TV mit Wifi-Verbindung ausgestattet, garantiert Komfort und Unterhaltung. Sehr gepflegter Bungalow, in einer sehr gut gelegenen Anlage, in der Nähe aller Annehmlichkeiten,
Dieser charmante Bungalow ist komplett ausgestattet, er ist die perfekte Option für diejenigen, die einen ruhigen Rückzugsort suchen, er verfügt über ein gemütliches Zimmer, ein modernes Badezimmer, ein Wohnzimmer, eine voll ausgestattete Küche und eine private Terrasse mit Solariumbereich und Gartenmöbeln, ideal zum Entspannen im Freien, es ist der perfekte Ort, um die Sonne und Sonnenuntergänge zu genießen.
Der Komplex bietet einen Swimmingpool und einen Kinderspielplatz.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, an einem Ort zu leben, an dem Modernität auf Ruhe trifft. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie noch heute Ihren Besuch!
Rechtlicher Hinweis Die veröffentlichten Informationen der Immobilie müssen als Richtwerte betrachtet werden, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Messungen geben.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnungen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die der Formalisierung des Vertrags trägt der Leasinggeber.'
Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen zur Nutzung anderer als Wohnzwecke wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter eine monatliche Vermittlungsgebühr. #ref:BUN_314