Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.400/Monat
1 Zimmer
60 m²
2 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 13.10.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_174
Kasaalmar präsentiert diesen charmanten Bungalow, saisonal nur ideal für diejenigen, die einen modernen und komfortablen Raum in bester Lage suchen, diese Immobilie bietet eine effiziente und funktionale Aufteilung. Es verfügt über ein Hauptschlafzimmer und ein modernes Badezimmer mit Dusche sowie eine zusätzliche Toilette im Erdgeschoss für zusätzlichen Komfort. Das Wohnzimmer ist auf Komfort ausgelegt, mit einem bequemen Schlafsofa und einem Smart-TV, perfekt zum Entspannen nach einem langen Tag. Die Küche ist komplett ausgestattet, einschließlich eines Geschirrspülers, so dass Sie sich um nichts anderes kümmern müssen, um zu genießen.
Der Bungalow ist komplett möbliert und verfügt über Klimaanlage und WLAN sowie internationale Kanäle, draußen finden Sie eine überdachte Veranda mit einem Tisch im Freien, ideal für Mahlzeiten im Freien. Und die Terrasse verfügt über eine Außendusche und einen Solariumbereich, der sich perfekt zum Sonnenbaden eignet.
Der Komplex verfügt über einen Kinderspielplatz und einen Gemeinschaftspool, der Unterhaltung für die ganze Familie bietet.
Wasser-, Strom- und Internetkosten sind in der Miete enthalten, was Ihren Aufenthalt noch einfacher macht.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass keine Veranstaltungen oder Haustiere auf dem Grundstück erlaubt sind. Erforderlich sind eine nachweisbare Zahlungsfähigkeit und eine Anzahlung in Höhe von einer Monatseinlage.
Gemäß dem Gesetz 12/2023 gehen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags zu Lasten des Vermieters, obwohl diese Regelung nicht für saisonale Mietverträge gilt.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, den Winter in diesem wunderschönen Bungalow in Maspalomas zu genießen.
Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren!
Rechtlicher Hinweis Die veröffentlichten Informationen der Immobilie müssen als Richtwerte betrachtet werden, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen geben.
**Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in die BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnungen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die der Formalisierung des Vertrags trägt der Leasinggeber.'
Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über andere Nutzungen als Wohnzwecke wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. #ref:BUN_174