Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Playa del Inglés, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.250/Monat
1 Zimmer
45 m²
1 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 08.10.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_107
SAISONVERMIETUNG PLAYA DEL INGLÉS
SunLife vermietet einen ausgezeichneten Bungalow in einem der begehrtesten Komplexe in Playa del Inglés, der ab sofort nur saisonal verfügbar ist! mindestens 6 Monate, maximal 11 Monate. Der Komplex befindet sich im Herzen von Playa del Inglés, er verfügt über mehrere Gemeinschaftspools, Gartenbereiche, sehr gepflegt. Es befindet sich in der Nähe von Einkaufszentren, Restaurants, Apotheken usw.
Das Haus verfügt über zwei Terrassen, eine vorne und eine hinten, mit Gartenmöbeln und Hängematten, es verfügt über eine voll ausgestattete Wohnküche mit allen Geräten, Backofen, 4-Flammen-Induktionskochfeld, Mikrowelle, Kühlschrank usw. Der Bungalow bietet ein großes Schlafzimmer mit Einbauschrank und Fenster, ein komplettes Badezimmer mit Dusche und Fenster. Das Anwesen verfügt über mehrere Fenster, es ist sehr hell und frisch, es hat auch eine Klimaanlage im Wohnzimmer. Der Mietpreis beträgt 1250 und Wasser- und Stromkosten sind mit einer Kappe inbegriffen, Glasfaser-Internet ist im Preis inbegriffen.
Für die Reservierung wird eine monatliche Kaution von 1250 und eine Hausverwaltungsgebühr verlangt Eine nachweisbare Zahlungsfähigkeit ist erforderlich.
**Um die Immobilie zu reservieren, ist es notwendig, eine Anzahlung in Höhe von einer Monatskaution zu leisten (die innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückerstattet wird, nachdem die Immobilie an den Eigentümer übergeben wurde, sofern der Zustand der Immobilie derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind) Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnungen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und der Formalisierung des Vertrags trägt der Leasinggeber'. Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über andere Nutzungen als Wohnzwecke wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. Die Informationen über die Immobilie unterliegen möglichen Fehlern und versehentlichen Änderungen. #ref:BUN_107