Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.700/Monat
1 Zimmer
70 m²
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Anzeige aktualisiert am: 13.10.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_329
Willkommen in Ihrem neuen Zufluchtsort auf Zeit in Maspalomas! Dieser schöne, neu renovierte Bungalow steht für die Wintersaison zur Verfügung und bietet alles, was Sie brauchen, um einen unvergesslichen Winter zu genießen. Entspannen Sie sich auf der geräumigen Terrasse und genießen Sie die Sonne und die Meeresbrise. Dieser Bungalow verfügt über ein Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Wohnzimmer, eine Küche, eine Klimaanlage, einen Smart-TV und eine komplett ausgestattete und möblierte WLAN-Verbindung, sodass Sie sich während Ihres Aufenthalts um nichts kümmern müssen. Die Küche und das Wohnzimmer befinden sich im selben Raum, was eine gemütliche und funktionale Atmosphäre mit Klimaanlage schafft. Dieser Bungalow verfügt über eine große Terrasse mit Tischen im Freien und einem Solarium mit absoluter Privatsphäre. Sie können sich auch im Swimmingpool des Resorts abkühlen. Warten Sie nicht länger und buchen Sie Ihren Aufenthalt in diesem schönen Bungalow in Maspalomas. Einschränkungen Kein Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität Keine Haustiere erlaubt Maximale Kapazität 2 Personen
Saisonal verfügbar, je nach Anzahl der Monate kann der Preis variieren.
Rechtlicher Hinweis Die veröffentlichten Informationen der Immobilie müssen als Richtwerte betrachtet werden, sie unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen und es können Ungenauigkeiten in den Fotos und Maßen geben. **Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in die BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnungen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und die der Vertragszustandnahme geht zu Lasten des Vermieters.' Diese Regelung gilt NICHT für Mietverträge, die keine Wohnungen sind, wie z. B. Räumlichkeiten usw., und gilt insbesondere nicht für saisonale Mietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. #ref:BUN_329