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Referenz: EXP08160
Der PPRI besteht aus einem städtebaulichen Dokument und einem strategischen Umweltdokument. Gesamtfläche: 25.986 m. Einfamilienwohnfläche: 19.713 m. Der Rest ist für öffentliche Netze (Infrastruktur, Straßennetz, Grünflächen) vorgesehen. Genehmigte überirdische bebaubare Fläche: 5.913 m, patrimoniale Fläche: 5.322 m. Vorschriften für die entstehenden Grundstücke: Mindestgrundstücksgröße 2.000 m. Freistehendes Einfamilienhaus. Belegungsrate: 20 %. Bebaubarkeit: 0,30 m/m Grundstücksfläche. Das integrierte Handlungsmanagement erfolgt durch ein Entschädigungssystem.