Einfamilienvilla 2 Zimmern, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.800/Monat
2 Zimmer
60 m²
1 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 08.10.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_111
TOLLER BUNGALOW MASPALOMAS ZU VERMIETEN
SUNLIFE GRAN CANARIA bietet Ihnen zur Miete an, dieser Bungalow in Campo Internacional de Maspalomas ist perfekt für diejenigen, die Ruhe und Komfort suchen. Der Komplex verfügt über einen beheizten Pool und Gartenbereiche, die sich ideal zum Entspannen und Genießen des Klimas von Gran Canaria eignen. Darüber hinaus ist es durch seine Lage in der Nähe von Supermärkten, Restaurants und Holiday World ein sehr praktischer Ort zum Leben. Das Anwesen verfügt über einen großen Gartenbereich, eine herrliche Terrasse, auf der Sie die Nachmittage verbringen können, um die Ruhe und das gute Wetter der Kanarischen Inseln zu genießen, ein geräumiges Wohnzimmer mit Klimaanlage, eine separate Küche, zwei große Schlafzimmer, beide mit Klimaanlage und Einbauschränken und ein Badezimmer. Der Mietpreis beträgt 1800 Euro pro Monat, die Kosten für Wasser, Strom und Internet werden laut Rechnung separat bezahlt. Ab sofort verfügbar, für maximal 11 Monate und mindestens 6 Monate. WIRTSCHAFTLICHE ZAHLUNGSFÄHIGKEIT IST ERFORDERLICH. HAUSTIERE SIND NICHT ERLAUBT.
**Um die Immobilie zu reservieren, ist es notwendig, eine Anzahlung in Höhe von einer Monatskaution zu leisten (die innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückerstattet wird, nachdem die Immobilie an den Eigentümer übergeben wurde, sofern der Zustand der Immobilie derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter und die Bedingungen des Mietvertrags erfüllt sind) Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, das am 27. April 2023 vom Kongress und am 18. Mai vom Senat verabschiedet wurde und seit dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE am 26. Mai 2023 in Kraft ist, sieht in Artikel 20 Absatz 1 vor, dass im Falle von Mietverträgen für Wohnungen 'die Kosten für die Immobilienverwaltung und der Formalisierung des Vertrags trägt der Leasinggeber'. Diese Regelung gilt NICHT bei Mietverträgen über andere Nutzungen als Wohnzwecke wie Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Gebühren der Agentur mit der entsprechenden IGIC. Die Informationen über die Immobilie unterliegen möglichen Fehlern und versehentlichen Änderungen. #ref:BUN_111