Reihenvilla Diseminado Bco Del Cañizo, 11, San Agustín-Bahía Feliz, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de TirajanaDiseminado Bco Del Cañizo, 11
€ 1.200/Monat
2 Zimmer
100 m²
2 Badezimmer
Balkon
Terrasse
Möbliert
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Anzeige aktualisiert am: 19.11.2024
Beschreibung
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Referenz: 105687299-MP20
RESERVIERT VOM 1. NOVEMBER 2024 BIS ZUM 30. APRIL 2025
Willkommen in Ihrem Zuhause auf Zeit in San Agustín, San Bartolomé de Tirajana.
Pozzan Servicios Inmobiliarios bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Bungalow von ca. 100 m² zu genießen, der saisonal gemietet werden kann.
Im Erdgeschoss werden Sie von einem gemütlichen, klimatisierten Wohnzimmer, einer voll ausgestatteten unabhängigen Küche, einem praktische Waschküche, eine Toilette und beim Betreten eine großzügige Terrasse, die zum Entspannen einlädt.
Im zweiten Stock finden Sie zwei Schlafzimmer, beide mit eigenem Balkon und Klimaanlage für maximalen Komfort. Darüber hinaus ein Badezimmer mit Dusche.
Wasser-, Strom- und Internetkosten sind im Preis inbegriffen, sodass Sie ein problemloses Mieterlebnis haben.
Sie können auch die Glasfaserverbindung genießen, die in den Movistar-Kanälen enthalten ist.
Wir suchen Mieter mit nachweislicher Zahlungsfähigkeit
Eintrittsvoraussetzungen: 1 Monatsmiete im Voraus, 1 Monatsmiete Kaution, 1 Monatsbeiträge. (Wenn die Miete mindestens 6 Monate beträgt, wenden Sie sich für einen kürzeren Zeitraum an)
Dies ist Ihre Gelegenheit, in einer bezaubernden Umgebung zu leben und den Komfort eines Zuhauses zu genießen, das sich Ihrem Lebensstil anpasst.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren Besuchen Sie diesen Bungalow und machen Sie ihn zu Ihrem nächsten vorübergehenden Zuhause in San Agustín!
(Hinweis: Die angezeigten Daten können unbeabsichtigten Fehlern oder Auslassungen unterliegen).
***Das Gesetz 12/2023 vom 24. Mai, für das Recht auf Wohnraum, genehmigt im Kongress am 27. April 2023 und im Senat am 18. Mai, das ab dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE, AM 26. Mai 2023, in Kraft tritt, sieht in Artikel 20 Abschnitt 1 vor, dass im Falle von Wohnungsmietverträgen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags von der zu tragen sind Vermieter. Diese Regelung GILT NICHT bei Mietverträgen zur Nutzung außerhalb von Wohnraum oder Räumlichkeiten und insbesondere nicht bei Saisonmietverträgen. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Vermittlungsgebühren.--e663240bf2c623787994abf9f73d6f86!