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Referenz: 78327
Die maximalen Möglichkeiten des unbebauten Grundstücks sind also die Errichtung eines Einfamilienhauses zwischen Trennwänden mit einer Fläche von 70,80 m2 im Erdgeschoss und im ersten Stock. ein Einfamilienhaus zwischen Trennwänden mit einer Erdgeschoss- und Obergeschossfläche von 70,80 m2 mit einer Gesamtfläche von 141,60 m2 und einem Erdgeschoss von 141,60 m2. Erdgeschoss von 141,60 m2 und einem Keller/Halbkeller von 94,40 m2.