Einfamilienvilla 1 Zimmer, guter Zustand, Maspalomas-Meloneras, San Bartolomé de Tirajana
San Bartolomé de Tirajana
€ 1.100/Monat
1 Zimmer
40 m²
1 Badezimmer
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Anzeige aktualisiert am: 01.12.2024
Beschreibung
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Referenz: BUN_182
VERFÜGBARE SAISON VOM 1. JANUAR BIS 31. MÄRZ 2025
SunLife Gran Canaria vermietet einen charmanten Bungalow in der Gegend von Maspalomas. Dieser charmante Bungalow befindet sich in einer ruhigen und kleinen Anlage mit nur 14 Wohneinheiten und ist ein idealer Ort zum Ausruhen und Entspannen, umgeben von schönen Gemeinschaftsbereichen mit Gärten und Obstbäumen. Die Unterkunft ist in ein helles Schlafzimmer, ein komplettes Badezimmer, ein Wohnzimmer mit Schlafsofa und eine voll ausgestattete Küche mit Kühlschrank, Cerankochfeld und Waschmaschine unterteilt. Alle Räume der Unterkunft sind klimatisiert. Der Mietpreis beträgt 1100 Euro pro Monat, Internet-, Strom- und Wasserverbrauch sind im Preis inbegriffen, die Höchstgrenze liegt bei 100 Euro pro Monat. Der Komplex, in dem sich die Immobilie befindet, zeichnet sich dadurch aus, dass er einer der ruhigsten Komplexe in der Gegend ist und über einen Gemeinschaftspool verfügt. Keine Haustiere erlaubt. Finanzielle Zahlungsfähigkeit ist erforderlich. Für kürzere oder längere Zeiträume erkundigen Sie sich nach Preis und Verfügbarkeit. Mindestens 10 Monate.
***Um die Immobilie zu reservieren, ist eine Anzahlung in Höhe einer Anzahlung von einem Monat erforderlich (die innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Übergabe der Immobilie an den Eigentümer zurückzuzahlen ist, sofern der Zustand noch derselbe ist wie zum Zeitpunkt der Übergabe). an den Mieter und dass die Bedingungen des Mietvertrages eingehalten werden) Gesetz 12/2023 vom 24. Mai über das Recht auf Wohnen, verabschiedet am 27. April 2023 im Kongress und am 18. Mai im Senat, das ab dem Tag nach seiner Aufnahme in das BOE, am 26. Mai, in Kraft tritt. 2023 sieht in Artikel 20 Abschnitt 1 vor, dass bei Wohnungsmietverträgen die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Formalisierung des Vertrags vom Vermieter getragen werden'. Diese Regelung GILT NICHT bei Mietverträgen zur Nutzung außerhalb von Wohnraum, Räumlichkeiten usw. und gilt insbesondere nicht für Saisonmietverträge. In diesen Fällen zahlt der Mieter einen Monat der Agenturgebühren mit seinem entsprechenden IGIC. ***Eigenschaftsinformationen unterliegen möglichen Fehlern und unfreiwilligen Änderungen. #ref:BUN_182